Expositionsverfahren/-behandlung

Die verhaltenstherapeutische Exposition hat sich vor allem bei der Behandlung von Zwängen, Ängsten und Phobien als besonders effektiv und erfolgreich herausgestellt.

Nach einer umfassenden Vorbereitung durchbricht der Patient mit Unterstützung des Therapeuten das Vermeidungsverhalten und begibt sich schrittweise in die für ihn angstauslösenden Situationen. In der Regel wird zunächst mit leichteren Übungen begonnen und die Schwierigkeit der Übungen langsam gesteigert. Dabei bestimmt der Patient selbst das Tempo, mit dem er sich den schwierigen Situationen stellen möchte. Es geschieht nichts gegen den Willen des Patienten! Wenn es dem Patienten gar nicht möglich ist, sich mit der angstauslösenden Situation zu konfrontieren, kann die Übung zunächst auch nur in der Vorstellung (in sensu) durchgeführt werden, bevor er diese in der Realität (in vivo) aufsucht.

Bei einer Angstexposition wird ein Patient mit Höhenangst beispielsweise ermutigt auf einen Turm zu steigen und in dieser für ihn stark angstauslösenden Situation zu verbleiben. In Begleitung des Therapeuten soll der Patient lernen die aufkommenden Ängste, die damit verbundenen Körperreaktionen und die Anspannung auszuhalten und nicht durch Verlassen der Situation zu beenden. Da der Körper nur eine begrenzte Zeit fähig ist, eine solche starke Angstreaktionen aufrechtzuerhalten, sinkt die Angst nach einer gewissen Zeit von alleine ab. Dies ist eine Erfahrung, die der Betroffene bisher nie gemacht hat, da er die Situation immer vermieden oder aber verlassen hat, bevor die Angst nachgelassen hat. Er kann nun erleben, dass die Ängste und die Anspannung von ganz alleine abfallen und sich nicht - wie häufig befürchtet - ins Unermessliche steigern und er in Ohnmacht fällt oder stirbt. Es ist ihm nun möglich zu erleben, dass die Situation eigentlich nicht bedrohlich ist, seine schlimmsten Befürchtungen nicht eingetreten sind und er die Situation bewältigen kann.

Bei der Exposition im Rahmen einer Zwangserkrankung ist es wichtig, dass sich der Patient mit den Zwangsauslösern konfrontiert und dabei die Ausführung der Zwangshandlung unterlässt. Ein Patient mit Kontrollzwängen wird bei der Konfrontationsübung z.B. aufgefordert, die Haustür abzuschließen und dann das Haus ohne weitere Kontrollen zu verlassen. Ein Patient mit Waschzwängen fasst z.B. eine Türklinke an ohne sich anschließend die Hände zu waschen. In der Übung erlebt der Patient, dass er die Angst auch ohne die Durchführung eines Zwangsrituals aushalten und bewältigen kann. Durch die Konfrontation mit dem Zwangsauslöser kommt es zu einer Realitätsüberprüfung, in der erstmalig die Erfahrung gemacht werden kann, dass auch bei Unterlassen der Zwangshandlung die erwartete Konsequenz nicht eintritt. Der Patient macht z.B. die Erfahrung, dass das Haus nicht abgebrannt ist, obwohl er Elektrogeräte und Herd nicht kontrolliert hat und auch niemand in das Haus eingebrochen ist, obwohl er die Tür nicht mehrfach kontrolliert hat. Er lernt nach und nach wieder seiner Wahrnehmung zu trauen, Unsicherheiten auszuhalten und Wahrscheinlichkeiten von Risiken realistischer einzuschätzen.

Für die erfolgreiche Behandlung ist es von entscheidender Bedeutung, dass sich Patient und Therapeut ausreichend Zeit für diese intensive Therapiephase nehmen und dass Auslösesituationen auch im natürlichen Umfeld aufgesucht werden (z.B. zu Hause, am Arbeitsplatz etc.). Aufgrund einer flexiblen Praxisorganisation ist es mir möglich diese für die Therapie absolut notwendigen sehr zeitintensiven Blockbehandlungen durchzuführen, ohne dass ein stationärer Aufenthalt dafür erforderlich ist. Allerdings ist es für den Erfolg der Behandlung gleichzeitig sehr wichtig, dass der Patient sich anschließend auch alleine zu Hause im Alltag diesen Situationen zunehmend aussetzt und das neu erlernte Verhalten verfestigt. Durch diese Art der Behandlung ist es vielen Patienten erstmals wieder möglich Ängste zu bewältigen bzw. das Zwangssystem zu durchbrechen und Freiheitsgrade und Lebensqualität zurück zu gewinnen.

 

 
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